Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - VO/2019/07098
Grunddaten
- Betreff:
-
Bündnis 90 / Die Grünen: Änderungsantrag zu TOP 5.32 (VO/2019/07017): Hochwasserschutz auf dem Lübecker Priwall
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 31, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 4, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Mar 19, 2019
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May 21, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2019
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Aug 29, 2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Lübeck erstellt bis zur Bürgerschaftssitzung am 20. Juni 2019 ein Konzept zum Hochwasserschutz des Priwalls. Schwerpunkte dabei sind die Mecklenburger Landstraße, insbesondere im Bereich der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern, sowie des Fährvorplatzes. Die wichtigste Zielsetzung ist, die Mecklenburger Landstraße besser gegen Überschwemmung zu sichern, damit sie auch bei Hochwasser befahrbar bleibt und ggf. als Flucht- und Rettungsweg dienen kann. Das Konzept legt dafür ggf. nötige Baumaßnahmen dar. Es dient auch der Verbesserung der Abläufe im Falle eines Hochwassers und der besseren Abstimmung der beteiligten Akteure (Feuerwehr, Polizei, EBL, Stadtwerke etc.).
Bei der Erstellung sind die Landesregierungen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommerns, sowie alle relevanten städtischen Gesellschaften und die Feuerwehr und die Polizei einzubeziehen.
Bereits im September 2017 fand ein Ortstermin zum Thema Hochwasserschutz auf dem Priwall statt, an dem neben Innensenator Hinsen, u.a. auch Vertreter der politischen Parteien sowie die Feuerwehr teilnahmen. Im April 2018 fand eine Abstimmung der Stadt mit einigen städtischen Gesellschaften zum Thema statt. Ergebnisse liegen bisher jedoch keine vor, das jüngste Hochwasser am 2. Januar hat jedoch gezeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
