ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07976

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Wie stellt die Stadt Lübeck sicher, dass alle Kindertagespflegepersonen zeitgleich Informationen von der Stadt Lübeck erhalten?

2. Wie wird sichergestellt, dass auch nicht im Verein Kindertagespflege organisierten Kindertagespflegepersonen an den von der Stadt geplanten Arbeitsgruppen beteiligt werden?

 

Reduzieren

Der Verein Kindertagespflege Lübeck e.V. hat die Neuerungen über die 400€- Fortbildungsprämie für die Absolvierung des neuen BQL-Aufbaukurses mit "hohen Standards" seinen Mitgliedern Anfang Juni 2019 bekannt gegeben. Die Kindertagespflegepersonen, die nicht im Verein Mitglied sind, erhielten diese Information erst mit zeitlicher Verzögerung.

Der Verein Kindertagespflege informiert im gleichem Schreiben auch über die beim Verbund der Kindertagespflege geplante Einrichtung von drei Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen der Kindertagespflege.

Die Hansestadt Lübeck ist gesetzlich zur Förderung der Kindertagespflege und zur Information sowie Beratung aller Kindertagespflegepersonen und Eltern verpflichtet. Eine bevorzugte Behandlung von Mitgliedern im Verein Kindertagespflege durch die Stadt und der Eltern, deren Kinder bei Mitgliedern des Vereins Kindertagespflege betreut werden, sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor.

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren