Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07849
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Einrichtung eines Behindertenbeirats gem. § 47d GO - AT zu VO/2019/07130
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 18, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2019
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen wird beschlossen.
Der Beschluss der Bürgerschaft vom 30.09.2010 zum TOP 13.11, Drs. 644 zur Einsetzung einer / eines Beauftragten für Menschen mit Behinderung wird mit Inkrafttreten der Satzung über die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen aufgehoben.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck ist in der Folge zu § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 4 Nr. 8 entsprechend anzupassen.
Das Leben von Menschen mit Behinderungen und ihre Entwicklungschancen unterscheiden sich erheblich von dem Leben der Menschen ohne Behinderungen. Vor allem sind es Barrieren und Umweltbedingungen oder auch gesetzliche Regelungen, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe hindern.
Der Behindertenbeirat soll gegenüber den kommunalpolitischen Gremien sowie der Verwaltung die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertreten und die Verwaltung sowie die Gremien darin unterstützen, in den zu treffenden Entscheidungen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen angemessen zu berücksichtigen.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 mit der Vorlage 2017/05111 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, BfL und GAL mit Mehrheit angenommen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einsetzung eines Behindertenbeiratesgemäß § 47d der Gemeindeordnung umzusetzen. Die Einsetzung des Behindertenbeiratessoll zum 01.01.2018 erfolgen. Die Richtlinien der Hansestadt Lübeck für die
Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Stand 21.05.2015) sind entsprechendanzupassen. Die Anzahl der Mitglieder im zukünftigen Behindertenbeirat soll bei
acht Personen bleiben. §15 des Gleichstellungsgesetzes findet Berücksichtigung, der Beirat
ist paritätisch zu besetzen.“
Hierzu ist eine Satzung durch die Bürgerschaft zu erlassen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen- zustimmend 1.160 Frauenbüro - zustimmend 1.201 Haushalt und Steuerung - zustimmend 1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken 2.500 Soziale Sicherung – zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Interessen von Kindern und Jugendlichen sind unmittelbar nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,4 kB
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