ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07746

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der Verkehrsfläche Heidenkoppel – betreffend in der Gemarkung Schlutup, Flur 12, die Flurstücke 204 und 216 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße wird beschlossen.

 

 

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Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 07.43.00 – Heiweg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 26.06.2014 zwischen der Hansestadt Lübeck und der BC Management GmbH handelnd als Komplementärin der bc-haus Baugesellschaft GmbH & Co. KG wurde die Verkehrsfläche Heidenkoppel ausgebaut.

Gemäß Übernahmevereinbarung vom 07./25.04.2017 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Heidenkoppel mit Ablauf des 03.04.2017 an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den Flurstücken 204 und 216 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

Gemarkung: Schlutup

Flur:

Flurstücke:

Heidenkoppel inkl. Wendeanlage

12

204

216

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 Gemeindeordnung (GO) ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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