Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07747
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Travemünder Landstraße und Auf dem Baggersand
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 17, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2019
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Beschlussvorschlag
Die Widmung folgender Verkehrsflächen wird gemäß Anlage 1 beschlossen:
- neue Anbindung der Straße Auf dem Baggersand (K3) an die Travemünder Landstraße – betreffend in der Gemarkung Travemünde, Flur 1, das Flurstück 83/103 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 StrWG als Kreisstraße K 3.
- Ersatzparkplätze Baggersand, gelegen an der Travemünder Landstraße - betreffend in der Gemarkung Travemünde, Flur 1, die Flurstücke 78/9 tlw. und 91/26 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straße – hier als Parkplatz.
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier – wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Verlagerung des Parkplatzes Baggersand geschaffen.
Für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes wurde eine Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Auf dem Baggersand mit dem östlich anschließenden öffentlichen Weg in Anspruch genommen und überbaut. Auf Grundlage des Einziehungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wurden beide Flächen gemäß Verfügung des Bürgermeisters vom 25.07.2017 dem Gemeingebrauch entzogen.
Die im Zuge dieser Neubebauung entfallenden Parkplätze des Parkplatzes Baggersand wurden nordwestlich der Travemünder Landstraße auf eine Gehölz- und Waldfläche entlang der Bahntrasse verlagert. Für diese Fläche setzt der Bebauungsplan öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“ fest.
Zudem wurde die bestehende Fahrverbindung über den Parkplatz Baggersand aufgehoben und stattdessen eine neue Anbindung als Verkehrsspange mittig durch die westlich angrenzende Waldfläche geführt. Für die bisherige, ca. 111 m lange Anbindung der K3 hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr mit Schreiben vom 02.04.2019 die Abstufung zur Gemeindestraße beantragt.
Die Verkehrsfreigabe der zu widmenden Verkehrsflächen erfolgte bereits zum 18.06.2018.
Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.
Gemarkung: Travemünde | Flur: | Flurstücke: |
Verkehrsspange zwischen Travemünder Landstraße und der Straße Auf dem Baggersand Ersatzparkplatz Baggersand
| 1
1 1 | 83/103 tlw.
78/9 tlw. 91/26 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt nach dem StrWG
* für die Verkehrsspange zwischen Travemünder Landstraße und der Straße Auf dem Baggersand gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 als Kreisstraße - K3.
* für den Ersatzparkplatz gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 c als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straßen: Parkplatz.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die Beteiligten im Rahmen des B-Planverfahrens zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 GO-SHemeindeordnung (GO) ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch das StrWG für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003. |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,4 kB
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