Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07768
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage des Herrn AM Prieur (CDU) betr. Sicherungsmaßnahmen an Schulgebäuden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Gestoppt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Jun 18, 2019
|
Beschlussvorschlag
Anfrage des Herrn AM Prieur (CDU) im Hauptausschuss am 12.02.2019 (VO/2019/07173):
Welche Schulgebäude sind aus Sicherheitsgründen eingerüstet, bzw. an welchen Schulgebäuden werden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, ohne das die eigentlichen Schäden beseitigt werden oder deren Beseitigung zeitnah terminiert ist?
Um welche Mängel handelt es sich? Welche Kosten würden die Mängelbeseitigungen verursachen?
Welche Kosten entstehen der Hansestadt zur Zeit monatlich für die Sicherungsmaßnahmen bzw. Gerüste?
Wann ist es geplant, die einzelnen Mängel zu beseitigen, bzw. wie lange sollen die Sicherungsmaßnahmen noch durchgeführt werden?
Kaland-Schule
Die Kaland-Schule ist seit 2018 bis ca. 2021 zur Dachsicherung eingerüstet. Für die Schule ist in den kommenden Jahren eine Grundinstandsetzung geplant, deren Umsetzung sich zur Zeit in der Planungsphase befindet.
Die Kosten belaufen sich auf 14.609,31 €/Jahr.
Schule Marli
Die Schule Marli, Heinrichstraße 19-21 in Lübeck, ist seit 2016 in Teilen eingerüstet. Im März 2016 wurde eine Dachüberprüfung durch eine Dachdeckerfirma durchgeführt. Auffallend waren am gesamten Dach abgebrochene, verwitterte oder fehlende Dachziegel sowie fehlender Mörtel bei den Graten oder Firsten. Es wurden umgehend Sicherungsmaßnahmen am Dach durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl der abgebrochenen Biberschwanzziegel in der Fläche und in den Kehlen wurde empfohlen, weitere Sicherungsmaßnahmen in Form einer Gerüststellung zu veranlassen.
Derzeit wird eine Schadensanalyse für den gesamten Schulstandort durchgeführt, die Ergebnisse werden im Juli 2019 vorliegen. Im Ergebnis ist hinsichtlich der Zustandsbeurteilung des Daches davon auszugehen, dass die komplette Dachfläche neu einzudecken ist. Aufgrund der anschließenden Planungs- und Ausschreibungsphase inkl. vorzuschaltender Vergabeverfahren zur Beauftragung der Fachingenieure wird voraussichtlich im Jahr 2022 mit der Durchführung der Maßnahme begonnen. Die Sicherungsgerüste werden dann inhaltlich zu Baugerüsten, die zur Sanierungsmaßnahme gehören.
Die Kosten für die Gerüststellung zur Sicherung betragen 12.542,15 €/jährlich.
Katharineum
Im Katharineum, Königstr. 27-31, wird seit 2018 eine aufwändige Fenstersanierung im Bereich des Hauptgebäudes an der Königstraße/Hundestraße durchgeführt. Da die Sanierung während des laufenden Schulbetriebes durchgeführt wurde und noch wird, ist sie in Teilabschnitte gegliedert. Hierzu wurden mehrere Bauabschnitte gebildet.
Im Bereich des Gebäudeübergangs zur Hundestraße wurde festgestellt, dass Teile der Steinfassade zu Ausbrüchen neigen und herunterzufallen drohen. Das zur Fenstersanierung aufgestellte Gerüst bleibt für Sicherungsmaßnahmen stehen. Die Baumaßnahme wurde um eine Fassadensanierung erweitert. Bei der Fassadensanierung handelt es sich unter anderem um den Austausch von ca. 3.000 Stück glasierten Formsteinen, die im Vorwege hergestellt werden müssen. Um hier die Kosten zu ermitteln, werden zur Zeit zwei Bereiche als Muster hergestellt. In der zu sanierenden Fassade befinden sich auch auszutauschende Fenster, deren Einbau im Zusammenhang mit den Laibungssanierungen in der Fassade erfolgt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten sich mindestens bis in den Herbst 2019 ausdehnen.
Die Vorhaltekosten für das Sicherungs- und Arbeitsgerüst betragen 4.200 € jährlich.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| keine |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Baumaßnahme nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | neu |
|
| freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
