ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Neubau des Feuerlöschwasserbehälters auf dem Holzhof Wesloe wird begonnen.

 

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Holzhof Wesloe

 

Für den Betrieb des Holzhofes Wesloe ist als Brandschutzauflage von Bauordnung und Feuerwehr eine Löschwasserversorgung über einen Zeitraum von 2 Stunden sicher zu stellen. Der erforderliche Löschwasserbedarf beträgt 192 m³/h. Im Jahr 2012 wurde am Holzhof ein Löschwasserbrunnen gebaut, der jedoch nur eine Kapazität von 53 m³/h hat. Nach Betrachtung mehrerer Alternativen wurde entschieden, auf dem Holzhof einen Löschwasserbehälter mit einem Volumen von 300 m³ zu errichten. Der Behälter wird aus dem Löschwasserbrunnen gespeist. Das Volumen des Behälters und die Kapazität des Brunnens zusammen erfüllen die Auflage zur Bereitstellung von 192 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden.

 

Der Löschwasserbehälter ist in Beton-Fertigteil-Bauweise geplant mit einer Abmessung von 30 m x 4 m x 2,5 m (L x B x H). Der Behälter wird ca. 2 m im Erdreich versenkt, abschließend erfolgt eine Aufschüttung > 0,8 m, damit Frostfreiheit gegeben ist.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus dem Ertrag des Verkaufs des ehem. Forstamtsitzes Kronsforde. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Bewilligung für das Haushaltsjahr 2018 wurden die erforderlichen Mittel i. H. v. 230.000,-- Euro auf das Produktsachkonto 555001.014.7851000 überführt und nach 2019 übertragen, sodass die Finanzierung gesichert ist.

 

Im ersten Quartal 2019 wurde eine bestehende Entwurfsplanung aus 2015 wieder aufgegriffen und es wurde eine EW-Bau aufgestellt, die Projektkosten über 230.000,-- Euro ausweist.

 

Es ist geplant, nach Abschluss der Ausführungsplanung und Durchführung des Vergabeverfahrens die Bauarbeiten im Zeitraum Oktober bis November 2019 durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

3.820 Stadtwald

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kinder und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Auflagen der Bauord-

 

 

nung und Feuerwehr

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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