Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07571
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 18, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2019
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Die bisherige Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuer) wurde im Jahr 2006 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H)verlieren Abgabesatzungen zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Aus diesem Grunde ist eine erneute Beschlussfassung über den in Anlage 1 beigefügten Satzungstext erforderlich. Der Regelungsgehalt einschließlich der Abgabenpflichtigen, des Abgabensatzes und der Bemessungsgrundlage sind unverändert. Lediglich redaktionelle Änderungen sowie die Anpassung an die Datenschutzbestimmungen wurden vorgenommen.
Der rückwirkende Erlass einer Abgabensatzung ist gem. § 2 Abs. 2 KAG S-H möglich, sofern die Satzung eine gleiche oder gleichartige Abgabe ersetzt.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Satzungsbeschlusses sind bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Weitergehende Änderungen werden aufgrund der unveränderten inhaltlichen Satzungsregelung nicht erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,2 kB
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