ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07571

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

 

Reduzieren

Die bisherige Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuer) wurde im Jahr 2006 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H)verlieren Abgabesatzungen zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Aus diesem Grunde ist eine erneute Beschlussfassung über den in Anlage 1 beigefügten Satzungstext erforderlich. Der Regelungsgehalt einschließlich der Abgabenpflichtigen, des Abgabensatzes und der Bemessungsgrundlage sind unverändert. Lediglich redaktionelle Änderungen sowie die Anpassung an die Datenschutzbestimmungen wurden vorgenommen.

Der rückwirkende Erlass einer Abgabensatzung ist gem. § 2 Abs. 2 KAG S-H möglich, sofern die Satzung eine gleiche oder gleichartige Abgabe ersetzt.

Die finanziellen Auswirkungen dieses Satzungsbeschlusses sind bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Weitergehende Änderungen werden aufgrund der unveränderten inhaltlichen Satzungsregelung nicht erwartet.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren