ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2019/07669

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob zusätzlich zum unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm auf dem Gelände des ehem. Güterbahnhofs auch der noch nicht unter Denkmalschutz stehende Lokschuppen und das Kontorhaus an der Sankt-Lorenz-Brücke als Sachgesamtheit Güterbahnhof erhaltenswert sind.

 

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Gemeinsam bilden die genannten Objekte einen – aus Sicht der Antragstellerin – erhaltenswerten Identifikationspunkt des Quartiers. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, diese z.B. als Jugend- oder Gemeinschaftshaus zu gestalten, das auch Platz für Veranstaltungen bietet.

 

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