ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07551-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zuge der Wiedereinführung der 9jährigen Gymnasialzeit haben die Lübecker Gymnasien zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Seit dem Schuljahr 2016/17 stehen nach dem doppelten Abiturjahrgang zusätzliche Räume zur Verfügung.

-          Wie sind die nach 2016 frei gewordenen Räume umgewidmet worden?

-          Stehen den Gymnasien ausreichend Räumlichkeiten für Gruppenarbeit und Intensivierungsstunden zur Verfügung?

-          Inwieweit lässt sich zusätzlicher Bedarf durch Verlagerung von Unterricht in die Nachmittagsstunden auffangen? (In der Sekundarstufe I werden die G9-SuS bei einem Wochendeputat von 30 Stunden künftig i.d.R. mittags unterrichtsfrei haben.)

-          Begleitet die Hansestadt Lübeck als Schulträger die Rhythmisierungsplanungen der Schulkonferenzen und Konzepte zur Neuausrichtung von Ganztagsangeboten?

-          An welchen Gymnasien ist die Einführung eines Kabinettsystems in Planung oder bereits umgesetzt?

 

 

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Im Zuge der Wiedereinführung der 9jährigen Gymnasialzeit haben die Lübecker Gymnasien zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Seit dem Schuljahr 2016/17 stehen nach dem doppelten Abiturjahrgang zusätzliche Räume zur Verfügung.

 

Wie sind die nach 2016 frei gewordenen Räume umgewidmet worden?

Die Gymnasien hatten vor Einführung von G8 einen großen Bedarf an Räumen, sowohl an Klassen-, als auch Differenzierungs- und Ganztagsräumen. Daher gab es sehr viele Wanderklassen. Dieser Raumbedarf konnte zum Teil durch die 2016 freigewordenen Räume aufgefangen werden, allerdings nicht vollständig. Es gibt zurzeit weiterhin noch einige wenige Wanderklassen, an der OzD 4, dem Johanneum 3, dem Katharineum 2 und der Thomas-Mann-Schule 1. In der Profiloberstufe wird zwar auch viel „gewandert“, dies bedingt aber durch verschiedene Kurssysteme, nicht mangels Raum.

 

Stehen den Gymnasien ausreichend Räumlichkeiten für Gruppenarbeit und Intensivierungsstunden zur Verfügung?

Nein, es gibt einen Raumbedarf an diesen Räumlichkeiten.

 

Inwieweit lässt sich zusätzlicher Bedarf durch Verlagerung von Unterricht in die Nachmittagsstunden auffangen? (In der Sekundarstufe I werden die G9-SuS bei einem Wochendeputat von 30 Stunden künftig i.d.R. mittags unterrichtsfrei haben.)

Dies wird mit den Schulen und der Schulaufsicht noch diskutiert. Da die Unterrichts- und Stundenplangestaltung innere Schulangelegenheit und damit Landessache ist, hat der Schulträger aber keine rechtliche Handhabe, dies zu verlangen.

 

Begleitet die Hansestadt Lübeck als Schulträger die Rhythmisierungsplanungen der Schulkonferenzen und Konzepte zur Neuausrichtung von Ganztagsangeboten?

Die Rhythmisierungsplanungen der Schulkonferenzen werden nicht durch den Schulträger begleitet. Hier stimmen sich Schule und Ganztagsträger direkt miteinander ab. Lediglich im Konfliktfall kommt der Schulträger dazu. Die Frage der Rhythmisierung wird von der Senatorin im Ausschuss für Bildung und Soziales des Städtetages politisch mitdiskutiert.

Die Neuausrichtung von Ganztagsangeboten wird vom Bereich Schule und Sport begleitet.

 

An welchen Gymnasien ist die Einführung eines Kabinettsystems in Planung?

Am Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, am Katharineum, am Trave-Gymnasium und an der Ernestinenschule gibt es kein Kabinettsystem und ist auch nicht in Planung.

An der OzD, dem Johanneum und der Thomas-Mann-Schule wurde die Einführung eines Kabinettsystems diskutiert, aufgrund der hierfür nicht ausreichenden Raumanzahl und der teilweise recht kleinen Räume vor allem im denkmalgeschützten Altbestand allerdings verworfen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich hier um eine Antwort auf eine Anfrage eines AM.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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