ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem vorgelegten Konzept der Obdachlosenhilfe e.V. i.G. wird zugestimmt. Der einmalige Zuschuss für die Anschaffung des Kleinbusses in Höhe von 999 Euro zuzüglich sonstiger einmaliger Kosten wie  Umbau- und Ausstattungskosten höchstens 10.000 Euro wird gezahlt, sobald der Verein eingetragen und als gemeinnützig anerkannt ist.

 

 

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Die Bürgerschaft hat den Antrag VO/2018/06840 in der Haushaltssitzung am 29.11.2018 abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Aufgrund der abschließenden Überweisung war der Sozialausschuss in diesem Fall befugt auch über die darin vorgesehenen 10.000 € für einen Kältebus zu entscheiden. Am 4.12.2018 hat der Sozialausschuss beschlossen diesen Betrag zur Verfügung zu stellen um ein Konzept für die Einführung eines sog. Kältebusses für Lübeck zu erarbeiten und umzusetzen. In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales am 19.12.2018 wurde folgender Beschluss gefasst:


 

1. Der Sozialausschuss begrüßt die vom Sozialsenator Sven Schindler koordinierte Wärme-kooperation und hält an dem Auftrag zur Einrichtung eines Kältebusses fest.

2. Der am 4. Dezember vom Sozialausschuss getroffene Beschluss zum Kältebus wird ange-sichts der neuen Entwicklung bzgl. der Wärmekooperation insofern geändert, dass der in Gründung befindlichen Verein Lübecker Obdachlosenhilfe weiterhin 10.000 EUR netto für ein solches Projekt in Aussicht gestellt wird, jedoch der angestrebte Startzeitpunkt auf den Winter 2019 verschoben wird. Bis dahin hat die Lübecker Obdachlosenhilfe insbesondere die notwendige Verfasstheit zu schaffen, um Empfänger für städtische Zuschüsse sein zu können.

3. Vor Auszahlung der Mittel an die Lübecker Obdachlosenhilfe ist eine mit den Akteuren der Wärmekooperation abgestimmte Konzeption für den Kältebus dem Sozialausschuss zur Zustimmung bis spätestens September 2019 vorzulegen.

(…)

Es wird auf das beigefügte Kurzkonzept des Vereins Obdachlosenhilfe e.V.i.G. verwiesen, siehe Anlage 2.

 

Die politischen Beschlüsse decken die Anschaffung und den Umbau des Busses zum Kältebus ab. Es können nur nachgewiesene Kosten übernommen werden. Für die in dem Konzept gewünschten regelmäßigen Zuschüsse besteht kein Spielraum.

Die Hansestadt Lübeck wird bei der Suche nach einer Parkmöglichkeit unterstützen, ohne hierfür die Kosten übernehmen zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind von dem Beschluss nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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