Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07529
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 3, 2019
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Beschlussvorschlag
1. Für den an der Straße Marie-Juchacz-Weg zwischen Schwartauer Allee, Elisenstraße, Josephinenstraße und Hochstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dringend benötigte Kindertagestätte und einen öffentlich zugänglichen Park für Kinder und Erwachsene geschaffen werden. Alternativ wird als Variante B im weiteren Verfahren die Möglichkeit untersucht, im östlichen Bereich des Plangebietes Wohnbauflächen einhergehend mit einer Verkleinerung der Parkfläche auszuweisen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Am 06.02.19 wurde ein Auftaktgespräch durchgeführt.
zustimmend
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht vorgesehen. Jedoch soll eine entsprechende Beteiligung im Zuge der Projektplanungen durch den zukünftigen Träger in Abstimmung mit der Stadt erfolgen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (s. Anlage 2, Pkt. 5) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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149,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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