ALLRIS - Vorlage

Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion - VO/2019/07523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Septembersitzung der Bürgerschaft zu berichten, welche Sporthallen der Hansestadt Lübeck Vereine und Sportgruppen zu ihren üblichen wöchentlichen Terminen auch in den Herbst- und Osterferien nutzen können. Wenn möglich soll diese Regelung bereits in den Herbstferien 2019 gelten.

 

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Die städtischen Sporthallen sind in den Schulferien für Sportvereine und -gruppen geschlossen. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der der Hausmeister die Halle am Tag aufschloss und abends wieder abschloss. Heute werden die Hallen von den Sportgruppen mit Transpondern geöffnet und geschlossen. Die Zeiten, in denen diese Transponder nicht öffnen (nachts, in den Schulferien, . . .) sind programmiert. Die Hallen auch in den Herbst- und Osterferien offen zu halten, ohne Hausmeister zeitlich zu belasten, ist möglich.

Menschen, die weder familiär noch beruflich an die Schulferien gebunden sind, machen oft gerade in den Ferien keinen Urlaub. Lübecker Kinder und Jugendliche wiederum fahren nicht immer in den Schulferien weg und nur ein Teil der Kinder ist in einer Ferienbetreuung. Die Nutzung der Sporthalle auch in den Oster- und Herbstferien würde den berufstätigen Erwachsenen, den Kindern sowie Jugendlichen die Wahrnehmung ihrer regulären wöchentlichen Sporttermine ermöglichen. Es wäre aufgrund der o.g. sich veränderten Bedingungen in der heutigen Zeit auch problemlos möglich.

 

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