ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verfahrensbeschluss der Zuordnung der Vorlage mit der Nummer VO/2019/06962 zum öffentlichen Teil der Sitzung im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege vom 11.02.2019 wird durch die Bürgerschaft gem. § 47 Abs. 2 GO  aufgehoben und die Vorlage wird dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil zugeordnet.

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§ 47 der Gemeindeordnung (GO) regelt Widersprüche gegen Beschlüsse der Ausschüsse. Gemäß § 47 Abs. 1 GO ist der Bürgermeister verpflichtet, einem Beschluss eines Ausschusses, der das Recht verletzt, zu widersprechen.

Der Bürgermeister hat am 21.02.2019 gegen den Ausschussbeschluss vom 11.02.2019 Widerspruch eingelegt und den Ausschuss aufgefordert, den Beschluss über die Zuordnung der Vorlage mit der Nummer VO/2019/06962 zum öffentlichen Teil der Sitzung aufzuheben und deren Zuordnung zum nicht-öffentlichen Teil zu beschließen (siehe Anlage 1 ).

 

Der Ausschuss hat diesem Widerspruch in seiner Sitzung am 11.03.2019 nicht stattgegeben (siehe Protokollauszug Anlage 2). Nunmehr hat die Bürgerschaft gem. § 47 Abs. 2 GO über den Widerspruch zu beschließen. Die beantragte Zuordnung zum nicht-öffentlichen Sitzungsteil bedarf gemäß § 46 Abs. 12 i.V.m. § 35 Abs. 2 GO eines Beschlusses mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder. Bis zu der Entscheidung der Bürgerschaft hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.

 

Sollte auch der Beschluss der Bürgerschaft das Recht verletzen, so hätte ihm der Bürgermeister gem. § 43 Abs. 1 GO ebenfalls zu widersprechen.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis: Die verfahrensmäßige Abstimmung mit 1.300 – Bereich Recht – ist erfolgt.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 43 Abs. 1 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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