Interfraktioneller Antrag - VO/2019/07601
Grunddaten
- Betreff:
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SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH (LMuK)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion; FDP-Bürgerschaftsfraktion; Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN; Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE; Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen; Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 23, 2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
- Aus dem Aufsichtsrat der Musik- und Kongreßhallen GmbH werden mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 entschieden wird, abberufen:
Herr Jochen Mauritz
Herr Frank Zahn
Herr Herrmann Eickhoff
Herr Rüdiger Hinrichs
Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Frau Dagmar Tartemann
- Jeweils ab dem Folgetag werden für eine neue volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Musik- und Kongreßhallen GmbH
Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Frau Monika Schedel
Frau Dagmar Tartemann
Herr Jochen Mauritz
Herr Hermann Eickhoff
Herr Frank Zahn
entsendet.
Die Aufsichtsratsmitglieder können von den jeweils zur Entsendung berechtigten Gesellschaftern/-innen jederzeit abberufen werden
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.
Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.
§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.
