Interfraktioneller Antrag - VO/2019/07598
Grunddaten
- Betreff:
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SPD, CDU, Bü90/Grüne, DieLinken, FDP, FW&GAL, Unabhängigen: Wahl in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion; FDP-Bürgerschaftsfraktion; Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN; Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE; Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen; Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 23, 2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der LHG die Wahl folgender Personen in den Aufsichtsrat der LHG, zu veranlassen, und zwar jeweils mit Wirkung zum auf die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der LHG für das Geschäftsjahr 2018 folgenden Tag und jeweils für eine volle Amtszeit:
- Frau Ellen Ehrich
- Frau Doris Willmer
- Herr Thorsten Fürter
- Herr Uwe Lüders
Die Amtszeit folgender Mitglieder im Aufsichtsrat der LHG endet aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit der Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
- Herrn Uwe Lüders
- Herr Dr. Burkhart Eymer
- Herr Thorsten Fürter
- Herr Dr. Raimund Mildner
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, ist nach dem Gesellschaftsvertrag anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen.
Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit gewählt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.
§ 15 Gleichstellungsgesetz wurde beachtet.
