ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder werden in den Hauptausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.

 

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Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 mit der VO2019/07452 die Änderung des § 6 der Hauptsatzung einstimmig beschlossen.

Danach wird die Zahl der stellv. stimmberechtigten Mitglieder im Hauptausschuss von 12 auf 15 Bürgerschaftsmitglieder erhöht.

 

Nach der Hauptsatzung kann jede Fraktion bis zur Anzahl ihrer Hauptausschussmitglieder stellvertretende Mitglieder vorschlagen

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  gem. § 45 a GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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