Bericht öffentlich - VO/2019/07257
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewinnverwendung 2017 der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.203 - Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 26, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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May 23, 2019
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In ihrer Sitzung am 28.09.2017 hat die Bürgerschaft auf Antrag der GAL-Fraktion beschlossen:
Der Bürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter sicherzustellen, dass die Ausschüttung der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH in Höhe von 6 Prozent des Stammkapitals an die Hansestadt Lübeck bis auf weiteres nicht erfolgt und die TRAVE die zusätzliche Liquidität zur Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus einsetzt. Der Gesellschaftsvertrag ist ggf. anzupassen. Der Bürgerschaft ist jährlich über die dadurch realisierten Maßnahmen zu berichten.
Der Jahresgewinn 2017 der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH (TRAVE) wurde daraufhin nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen. Zusätzlich zum beschlossenen Wohnungsbauprogramm hat die TRAVE damit einen Teil des geplanten Wohngebiets „Rothebek“ erworben, um dort ausschließlich geförderte Wohnungen zu errichten. Näheres ist dem Bericht der Geschäftsführung (Anlage) zu entnehmen.
Die TRAVE erwirtschaftete im Jahr 2017 einen Jahresgewinn i. H. v. 4.444 T€. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags wäre eine Ausschüttung an die Gesellschafter (Hansestadt Lübeck und Stiftung Lübecker Wohnstifte) i. H. v. zusammen bis zu 644 T€ möglich gewesen. Eine Ausschüttung in voller Höhe hätte nach Abzug von Steuern zu Mittelzuflüssen an die Hansestadt Lübeck i. H. v. 502 T€ und i. H. v. 48 T€ an die Lübecker Wohnstifte geführt. Der Mittelabfluss bei der TRAVE hätte sich inkl. Steuern auf insgesamt 935 T€ belaufen (Details s. VO/2017/0522).
Die Vollthesaurierung des Jahresgewinns der TRAVE führt damit dazu, dass im städtischen Haushalt eine nicht unerhebliche, bis zum Haushaltsjahr 2017 verlässlich planbare Einnahmequelle fehlt. Kompensationsmöglichkeiten werden nicht gesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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