Blankovorlage - VO/2019/07595
Grunddaten
- Betreff:
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Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag AM Schaffenberg + Candan (SPD), Grohmann (CDU), Voht (FW): zu "Palliativpflege und Sterbebegleitung mündlicher Bericht " hier: Unterzeichnung Charta zur Betreuung Sterbender VO/2019/07520
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 23, 2019
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 einstimmig beschlossen, den nachstehend aufgeführten Antrag an die Bürgerschaft zu überweisen und empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Hansestadt Lübeck die Charta zur
Betreuung Schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland unterzeichnet.
Durch die Unterzeichnung erklären Kommunen und Institutionen, dass sie die Ziele und Inhalte der Charta mittragen und bekunden ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbenden Menschen, ihrer Familien und der
ihnen Nahestehender einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte
einzutreten.
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 07.05.2019:
Auf Vorschlag von Herrn Voht wird der Ausschussvorsitzende den Antrag in der kommenden Bürgerschaftssitzung übernehmen.
Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2019 mit dem nachstehend aufgeführten Antrag befasst:
Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Hansestadt Lübeck die Charta zur Betreuung Schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland unterzeichnet.
Durch die Unterzeichnung erklären Kommunen und Institutionen, dass sie die Ziele und Inhalte der Charta mittragen und bekunden ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbenden Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehender einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 07.05.2019, TOP 6.1.2:
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Ausschuss den Antrag zuständigkeitshalber mit einer Empfehlung an die Bürgerschaft adressiert.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Angelegenheit der Bürgerschaft vorzulegen und empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag stattzugeben.
Auf Vorschlag von Herrn Voht wird der Ausschussvorsitzende den Antrag in der kommenden Bürgerschaftssitzung übernehmen.
