ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern, sollen Lichtsignalanlagen (LSA) und Fußgängerüberwegen (FGÜ) besonders ausgestattet sein. Hierzu frage ich wie folgt:

 

  1. Welche LSA und FGÜ in Lübeck haben eine Ausstattung, die blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr erleichtert?
  2. Gibt es bundesweit gültige Richtlinien und Vorgaben zur Ausstattung von LSA und FGÜ, um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern?
  3. Welche Formen der Ausstattung von LSA und FGÜ zur Erleichterung der Teilnahme von Blinden und Sehbehinderten am Straßenverkehr gibt es? Welche Formen gibt es in Lübeck?
  4. Was sind aus Sicht der Verwaltung die Kriterien, um einen FGÜ und eine LSA vorrangig mit Einrichtungen auszustatten, die blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr erleichtern?
  5. Gibt es in Lübeck ein Konzept zur systematischen Ausstattung von LSA mit Einrichtungen zur Erleichterung der Teilnahme von Blinden und Sehbehinderten am Straßenverkehr? Falls ja, was beinhaltet dieses Konzept? Falls nein, beabsichtigt die Bauverwaltung die Erstellung eines entsprechenden Konzepts?

 

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