Bericht öffentlich - VO/2019/07267
Grunddaten
- Betreff:
-
Wildblumenwiese an der Drehbrücke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Apr 1, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Apr 23, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Kenntnisnahme
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May 21, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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May 23, 2019
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Die Bürgerschaft hat im September 2017 zu Punkt 6.2 (VO Nr. 5168) den nachstehend aufgeführten Antrag des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Mehrheit angenommen:
Im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Untertrave/Drehbrücke ist geplant, die Wildblumenwiese, die dem Projekt ‚Wildblumen in der Stadt‘ zugesichert war, zu entfernen und die Fläche zu versiegeln. Die Bürgerschaft möge beschließen, dass für die verloren gehende Wildblumenwiese zum Ausgleich auf einer anderen mindestens gleich großen Fläche im Innenstadtbereich Wildblumen ausgesät werden. Das Projekt ‚Wildblumen in der Stadt‘ wird bei der Suche und Auswahl der Fläche(n), bei der Auswahl der Saat und Absprache der Pflegemaßnahmen einbezogen. Ferner möge berichtet werden, was mit den Bäumen vor Schuppen 6 passieren wird, wenn der Umbau des Platzes vor der Drehbrücke vollzogen wird.
Mit der Initiative „Wildblumen in der Stadt“ wurde Kontakt aufgenommen und verschiedene potenzielle Flächen vorgeschlagen. Zur Auswahl standen Flächen am Verwaltungszentrum Mühlentor, an der Kanalstraße, Grüninsel am Gustav-Radbruch-Platz und an der Untertrave/ Ecke Kanalstraße. Die Initiative hat sich für den Gustav-Radbruch-Platz entschieden.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bereitet zurzeit eine Pflanzplanung (Artenzusammensetzung) vor. Diese wird mit der Initiative abgestimmt. Die Vorbereitung der Fläche sowie die Aussaat erfolgt im Herbst 2019.
Bei den drei Bäumen am Drehbrückenplatz ist eine Großbaumverpflanzung gemäß der Vorgaben der ZTV Großbaumverpflanzung (u. a. Durchführung in Vegetationsruhe, Rehazonen an neuen Pflanzstandorten anlegen, Verankerung, Bewässerung/Pflege über mind. 3 Jahre, Durchführung durch eine Fachfirma für Großbaumverpflanzung mit Referenzen, Bauüberwachung durch fachlich versierte Person) durchgeführt worden. Die neuen Pflanzstandorte befinden sich in der Grünanlage Albert-Schweitzer-Straße.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen wer-den nicht in besonderem Maße berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
