ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07247-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum erfolgt im Falle der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf die in der Begründung beschriebene Ungleichbehandlung in Abhängigkeit von der Betreuungsform (Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege)?

 

 

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Die Tagespflege steht auch für Kinder im Alter unter 3 Jahren alternativ zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung.

Integrative Maßnahmen in Kitas sind Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Tagespflege hingegen stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe dar und es liegt in der Entscheidung der Eltern, dieses Angebot zu nutzen.

Bei der Tagespflege steht eindeutig die Betreuung und nicht der Förderbedarf des Kindes mit Behinderung im Vordergrund.

Wird ein Kind mit Behinderung im Rahmen von Tagespflege betreut, kann jedoch im besonderen Einzelfall der Betreuungsmehraufwand, der durch die Behinderung des Kindes entsteht, übernommen werden.

Hierzu muss die Tagespflegeperson allerdings eine heilpädagogische Qualifikation nachweisen können und über geeignete Räumlichkeiten verfügen.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Aufgrund der Anfrage nicht erforderlich

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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