Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07247-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort zur Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Mar 28, 2019
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Die Tagespflege steht auch für Kinder im Alter unter 3 Jahren alternativ zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung.
Integrative Maßnahmen in Kitas sind Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Tagespflege hingegen stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe dar und es liegt in der Entscheidung der Eltern, dieses Angebot zu nutzen.
Bei der Tagespflege steht eindeutig die Betreuung und nicht der Förderbedarf des Kindes mit Behinderung im Vordergrund.
Wird ein Kind mit Behinderung im Rahmen von Tagespflege betreut, kann jedoch im besonderen Einzelfall der Betreuungsmehraufwand, der durch die Behinderung des Kindes entsteht, übernommen werden.
Hierzu muss die Tagespflegeperson allerdings eine heilpädagogische Qualifikation nachweisen können und über geeignete Räumlichkeiten verfügen.
