ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum erfolgt im Falle der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf die in der Begründung beschriebene Ungleichbehandlung in Abhängigkeit von der Betreuungsform (Kindertageseinrichtung Kindertagespflege)?

 

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Werden Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer Kindertageseinrichtung betreut, wird der Betreuungsmehraufwand durch die Reduzierung der Gruppengröße oder personelle Aufstockung becksichtigt.

Betreuen Kindertagespflegepersonen Kinder mit besonderem Förderbedarf, gibt es hierzu keine Regelung in den sog. Förderrichtlinien.

 

hrend in anderen Kommunen diesbezügliche grundlegende Regelungen, z.B. ein Kind mit besonderen Bedarf zwei Plätze belegt , wurden in Lübeck keine Regelungen hierzu getroffen, so dass diese Kinder - trotz erhöhter Betreuungs- und Sachkostenaufwendungen - wie alle anderen Kinder in der Kindertagespflege behandelt werden. Das Fehlen einer entsprechenden Regelung führt letztlich dazu, dass diese Kinder in der KTP weniger gefördert werden können als in Einrichtungen. Da den zeitlichen und sachkostenintensiven Mehrbedarfen grundsätzlich keine Rechnung getragen wird, gehen diese im Falle der Betreuung zulasten der anderen Kinder und der Kindertagespflegeperson

 

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