Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07246-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort zur Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Mar 28, 2019
|
Beschlussvorschlag
Wir bitten um Beantwortung, wie viel derzeit ein Platz
- im Hort
- im Ganztag an Schule
kostet. Hierbei bitten wir um Angaben unterteilt jeweils für Hort und Ganztag an Schule:
- Gesamtkosten pro Monat pro Platz
- Kosten Kommune pro Monat pro Platz
- Kosten Land pro Monat pro Platz (Zuschüsse des Landes direkt an Lübeck)
- Kosten Bund pro Monat pro Platz (Zuschüsse des Bundes direkt an Lübeck)
- Elternbeitrag pro Monat pro Platz
Wir bitten um Beantwortung der Frage bis zur Vorlage der neuen Jugendhilfeplanung für das kommende Kita-/Schuljahr, damit diese Informationen bei der Genehmigung der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden kann.
Für eine tägliche Betreuungszeit von 4 Stunden entstehen für Horte und Ganztag an Schule folgende monatliche Kosten:
| Hort | Ganztag an Schule |
HL | 230,78 | 59,56 |
Land | 47,66 | 22,50* |
Eltern | 141,00 | 120,00 |
Gesamt | 419,44 | 202,06 |
* Die Landesförderung erfolgt aus der Richtlinie „Offene Ganztagsschule“ des Landes, ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist daraus nicht gegeben.
Eine Förderung durch Bundesmittel erfolgt nicht.
Gegenwärtig wird „Ganztag an Schule“ mit jährlich insgesamt 5.077.192 Euro gefördert, davon
- durch die Hansestadt Lübeck:
2.935.644 Euro für die Betreuungsleistung und
1.041.548 Euro für Sozialstaffelaufwendungen, sowie
- durch den Stiftungsverbund „Lübecker Bildungsfonds“
1.100.000 Euro für Sozialstaffelaufwendungen.
Ergänzend zu der erbetenen Antwort soll die Entwicklung der Schulkindbetreuung noch einmal kurz aufgezeigt werden.
Mit der Entstehung der sog. Betreuten Grundschulen entschieden sich immer mehr Eltern, ihre Kinder statt in Horten in den Betreuten Grundschulen betreuen zu lassen. Diese Entwicklung hat die Verwaltung bewogen, dass Betreuungsangebot der Betreuten Grundschulen in den Blick zu nehmen.
Die Hansestadt Lübeck hat dann Qualitätsstandards für die Betreuung von Kindern im schulischen Umfeld entwickelt und zum Angebot „Ganztag an Schule“ ausgebaut, so dass zum Sommer 2019 alle Lübecker Grundschulen nach diesem Modell arbeiten.
Mit diesem Modell hat die Hansestadt Lübeck verbindliche Standards für die Betreuung im schulischen Umfeld geschaffen und für Schleswig-Holstein eine wegweisende Entwicklung initiiert. Gleichwohl ist der Prozess nicht abgeschlossen, in einem seit längerem bestehenden Dialog zwischen Trägern, Politik und Verwaltung werden mögliche Optimierungen des Modells erörtert.
Neben dieser Entwicklung auf kommunaler Ebene ist anzumerken, dass hier auch die Landesregierung in die Pflicht zu nehmen ist, die Schulkindbetreuung qualitativ auszugestalten und wesentliche Finanzierungsanteile zu übernehmen.
