Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07247
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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Feb 28, 2019
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Mar 28, 2019
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Werden Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer Kindertageseinrichtung betreut, wird der Betreuungsmehraufwand durch die Reduzierung der Gruppengröße oder personelle Aufstockung berücksichtigt.
Betreuen Kindertagespflegepersonen Kinder mit besonderem Förderbedarf, gibt es hierzu keine Regelung in den sog. Förderrichtlinien.
Während in anderen Kommunen diesbezügliche grundlegende Regelungen, z.B. ein Kind mit besonderen Bedarf zwei Plätze belegt , wurden in Lübeck keine Regelungen hierzu getroffen, so dass diese Kinder - trotz erhöhter Betreuungs- und Sachkostenaufwendungen - wie alle anderen Kinder in der Kindertagespflege behandelt werden. Das Fehlen einer entsprechenden Regelung führt letztlich dazu, dass diese Kinder in der KTP weniger gefördert werden können als in Einrichtungen. Da den zeitlichen und sachkostenintensiven Mehrbedarfen grundsätzlich keine Rechnung getragen wird, gehen diese im Falle der Betreuung zulasten der anderen Kinder und der Kindertagespflegeperson
