ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für die Präsentation der »Danziger Paramente« im St. Annen-Museum wird angenommen.

 

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Rund die Hälfte des berühmten Danziger Paramentenschatzes gehört als Dauerleihgabe der Evangelischen Kirche Hannover seit 1990 zu den Highlights des St. Annen-Museums. Es handelt sich um kostbarste Gewänder für den Gottesdienst. Sie stammen aus der ehemaligen Marienkirche in Danzig und sind vorwiegend im  14. Jahrhundert entstanden. In der Kirche versteckt, überdauerten sie Reformation und Kriege. Erst im 19. Jahrhundert hat man sie zufällig bei Bauarbeiten wiederentdeckt. Das macht sie so besonders wertvoll, wurden sie doch über Jahrhunderte weder benutzt noch verändert.

Nach der Maueröffnung wurde ein Teil der textilen Schätze nach Lübeck gebracht, während die andere Hälfte sich weiterhin in Danzig - heute im Nationalmuseum - befindet. Die Danziger Paramente wurden in Lübeck einige Jahre nicht mehr gezeigt. Jetzt werden erstmals wieder ausgewählte Stücke konservatorisch optimiert in die Dauerausstellung des St. Annen-Museums integriert. Dabei wird großer Wert auf das Miteinander von Glasmalerei und Altären in Verbindung mit den symbolisch genutzten Gewändern gelegt. Sie alle dienten dazu, den Gottesdienst als großes Fest für die Christen zu gestalten.

Mit dem neu eröffneten Paramentenraum wird das St. Annen-Museum wieder um eine bedeutende Attraktion reicher. Zugleich wird ein Katalog zu diesem Schatz erscheinen.

Die Dauerausstellung wird überwiegend aus Drittmitteln finanziert. Die Unterstützung der Bluhme-Jebsen-Stiftung leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.

Mit der Spende über 6.000 Euro erreicht die Spendensumme der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 682.000 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.3.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 6.000 Euro zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 

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Anlagen

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