ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/06957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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1. Wie hoch ist der Anteil, den die Hansestadt Lübeck aus dem Verfügungsrahmen des »Gute-Kita-Gesetzes« (KiQuTG) in Höhe von 37,37 Mio Euro für das Land Schleswig-Holstein erhalten kann?


Nach gegenwärtigem Informationsstand wird das Land Schleswig-Holstein die Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ zur teilweisen Finanzierung der angestrebten Kita-Reformen verwenden. Eine Weiterleitung der Bundesmittel an die kommunale Ebene ist nicht geplant.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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