ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2018/06946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 11 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan zu aufzustellen.

 

 

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Frauenförderplan 2018 Kernverwaltung

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis: Siehe Stellungnahme

 

1.160 Frauenbüro

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Gleichstellungsgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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