ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich der Lübecker Altstadt wird die Neuaufstellung einer Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 

 Ziel der Satzung ist vor allem der Erhalt der auf der Lübecker Altstadtinsel vorhandenen Wohnquartiere in ihrer Wohnfunktion für breite Schichten der Bevölkerung. Durch die Satzung soll insbesondere der zunehmenden Verdrängung des Dauerwohnens durch Ferienwohnungen entgegengewirkt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung wird für die Dauer eines Monats in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Parallel werden die von der Satzung betroffenen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus wird eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu den Zielen der Satzung und zu ihrer Anwendung in der Genehmigungspraxis durchgeführt.

 

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siehe Anlage 2

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500.72 Wohnraumförderung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus.

Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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