Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06398
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwendung der Possehl-Stiftung zur Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates vom 01.06.2018 - 01.06.2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 5, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 13, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 29, 2018
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Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 04.07.2002 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Hansestadt Lübeck gefasst und seine Einrichtung in ihrer Sitzung am 28.08.2003 einstimmig beschlossen.
Die Bürgerschaft beauftragte darüber hinaus den Bürgermeister, die Finanzierung des Gestaltungsbeirates nach 2009 in Abstimmung mit den Fördergebern des Bundes, des Landes und Privater sicherzustellen.
Der Vorstand der Possehl-Stiftung hat in seiner Sitzung am 23.02.2018 beschlossen, für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates für weitere 3 Jahre (01.06.2018 -01.06.2021) den von der Hansestadt Lübeck erbetenen Betrag in Höhe von 120.500,- Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel werden jeweils für die einzelnen Sitzungen direkt bei der Possehl-Stiftung abgerufen.
Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 120.500,- Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 1.117.540,- Euro (Stand 03.09.2018). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,- Euro zuständig.
Die Bürgerschaft entscheidet gem. § 76 Abs. 4 Satz 3 Gemeindeordnung über die Annahme der Zuwendung.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
