ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2010 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € (gem. Ergebnisrechnung) bei einer Bilanzsumme von 7.158.951,29 € wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

2)      Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06234), wird zur Kenntnis genommen.

 

3)      Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 258.599,45 € aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz wird gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem Stiftungskapital aus Bi-lanzierungsunterschied verrechnet.

 

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Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik soll der Jahresfehlbetrag aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein solcher Ausgleich nicht mehr möglich ist, ist der verbleibende Fehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorzutragen.

Bei der Erstellung der inzwischen vorliegenden Folgejahresabschlüsse musste von dieser vorgegebenen Beschlussfassung ausgegangen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

da nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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