ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 300.000 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Hansehalle wird angenommen.  

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Annahme einer Spende:

Bei der Spende durch die Possehl-Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 300.000 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Leistet ein Geber im Laufe eines Haushaltsjahres mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme.

Die Spendensumme der Possehl-Stiftung einschließlich der 300.000 EUR Spende erreicht in 2018 den Wert von 1.747.540,00 EUR.

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 300.000 EUR zuständig.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 300.000 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Hansehalle.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

Bei einer positiven Spendenannahme ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr 2020 zu rechnen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

1.201    Haushalt und Steuerung

      Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 

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Anlagen

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