Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06229
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von € 5.000,00 für den Einbau von Vorsatzfenstern im Burgtorturm sowie im Zöllnerhaus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Sep 10, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 25, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 27, 2018
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Der Burgtorturm und das Zöllnerhaus sind über den Wohnungsverwaltungsvertrag durch die Grundstücksgesellschaft TRAVE vermietet worden. Neben der Wohnnutzung betreibt der Mieter dort eine Schlagzeugschule. Im Burgtorturm sollen nun zur Wärmeisolierung und zum Schallschutz Vorsatzfenster eingebaut werden. Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege unterstützt diese Baumaßnahme.
Der Mieter hat sich im Vorwege bei verschiedenen Stiftungen informiert, ob die Baumaßnahme gefördert werden würde. Die Possehl-Stiftung hat sich bereit erklärt, sich mit einer Spende in Höhe von € 5.000,00 zu beteiligen.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 745.725,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend 4.491 – Archäologie und Denkmalpflege Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
