Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06073
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung -Barrieren und Handlungsempfehlungen- Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Sep 4, 2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 6, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 10, 2018
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Gestoppt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Sep 10, 2018
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Erledigt
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Werkausschuss EBL
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zur Vorberatung
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Sep 13, 2018
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 17, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Sep 18, 2018
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 20, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 25, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 27, 2018
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Beschlussvorschlag
- Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung
-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.
- Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.
Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.
Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.
- Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
- Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: |
| Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“, Beauftragter für Menschen mit Behinderung, Behindertenrat, Projektgruppe „Behinderte Mitbürger“, Fachbereiche 1 bis 5, Eigenbetriebe, Frauenbüro, Seniorenbeirat, Gesamtpersonalrat, Gesamtschwerbehindertenvertretung
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Ergebnis: |
| zustimmend Stellungnahmen 4.525 Lübecker Schwimmbäder und 1.160 Frauenbüro beigefügt |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
| Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind in der Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“ durch Behindertenverbände und Vereine vertreten. |
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: UN-Behindertenrechtskonvention, SGB IX, SGB VIII, SGB XII |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein, da noch keine konkreten Maßnahmen oder Projekte umgesetzt werden. Für die zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist eine gesamtstädtische Finanzierung abzustimmen, soweit nicht Landes- oder Bundeszuständigkeiten gegeben sind |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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740,6 kB
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