Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06306
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der von der Hansestadt Lübeck entsandten Mitglieder der Jury zur Verleihung des Thomas-Mann-Preises
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.040 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 10, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 11, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 27, 2018
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Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur Verleihung des Thomas-Mann-Preises zusammen mit der bayrischen Akademie der Schönen Künste vom 26.11.2009 wurde u.A. beschlossen, dass ein Sitz aufgrund der guten und langen Zusammenarbeit mit dem Thomas Mann Archiv der ETH Zürich an dessen Leiter vergeben werden soll. Dieser hat nun sein Amt niedergelegt, so dass sein Sitz in der Jury neu zu vergeben ist. Der gemeinsam von der Hansestadt Lübeck und der Akademie der Schönen Künste Bayern ernannte Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Thomas-Mann-Preises, Herr Prof. Dr. Marx, schlägt als Neubesetzung dieser Position den Präsidenten der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck vor. Dies ist derzeit Herr Prof. Dr. Wißkirchen.
Weiterhin sind die durch die Hansestadt Lübeck vergebenen Plätze in der Jury nach bekannten Kriterien zu besetzen. Sonstige Inhalte des Beschlusses vom 26.11.2009 bleiben unberührt.
Ebenfalls hat die Leitung des Buddenbrookhauses gewechselt. Hier ändert sich die Besetzung von Herrn Holger Pils zu Frau Dr. Birte Lipinski.
In die Jury des Preises werden somit für die Hansestadt Lübeck entsandt:
1. Die Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck,
Fr. Gabriele Schopenhauer
2. Die Leiterin des Buddenbrookhauses,
Fr. Dr. Birte Lipinski
3. Der Präsident der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck,
Hr. Prof. Dr. Hans Wißkirchen
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.300 Bereich Recht – keine rechtlichen Bedenken |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche sind in diesem Fall nicht betroffen und somit nicht zu beteiligen. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
