Interfraktioneller Antrag - VO/2018/06371
Grunddaten
- Betreff:
-
Interfraktioneller Antrag - AT zu VO/2018/06330 - Begrenzungen von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE; Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen; Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion; SPD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Aug 30, 2018
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich für das Gebiet der Lübecker Altstadt
ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum
durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu
beschränken.
Dazu gehören
1. der Ausschluss von bislang nicht genehmigten Ferienwohnungen in den
Gängen und Höfen in Anwendung von § 30 / § 34 BauGB (i.d.R. WR) und der
geltenden Erhaltungssatzung und eine entsprechende Nutzungsuntersagung,
spätestens wirksam ab 01.02.2019,
2. die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
(neu) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, um Ferienwohnungen in den Wohnquartieren rechtssicher steuern zu können, und deren Vorlage innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung in der Lübecker Bürgerschaft.
Bis zur Wirksamkeit der Satzung sind Anträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen zurückzustellen.
3. Die Ferienwohnungen werden künftig von der Bauverwaltung durch eine Registrierung erfasst.
4. Der Bürgerschaft ist zu berichten, welcher Personalbedarf durch die vorgenannten Maßnahmen entsteht.
Darüber hinaus wird der Bürgermeistern gebeten zu berichten, ob eine
Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile zweckmäßig ist.
