ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2018/06371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich für das Gebiet der Lübecker Altstadt

ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, dort die Zweckentfremdung von Wohnraum

durch die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirkungsvoll zu

beschränken. 

 

Dazu gehören

 

1. der Ausschluss von bislang nicht genehmigten Ferienwohnungen in den

ngen und Höfen in Anwendung von § 30 / § 34 BauGB (i.d.R. WR) und der

geltenden Erhaltungssatzung und eine entsprechende Nutzungsuntersagung,

spätestens wirksam ab 01.02.2019,
 

 

2. die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

(neu) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, um Ferienwohnungen in den Wohnquartieren rechtssicher steuern zu können, und deren Vorlage innerhalb eines Jahres zur Beschlussfassung in der Lübecker Bürgerschaft.
 

 

Bis zur Wirksamkeit der Satzung sind Anträge zur Genehmigung von Ferienwohnungen zurückzustellen.


 

3. Die Ferienwohnungen werden künftig von der Bauverwaltung durch eine Registrierung erfasst.

 

 

4. Der Bürgerschaft ist zu berichten, welcher Personalbedarf durch die vorgenannten Maßnahmen entsteht.

 

 

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeistern gebeten zu berichten, ob eine

Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile zweckmäßig ist.

 

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Erfolgt mündlich.

 

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