ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahl / Wiederwahl folgender Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu Ortswehrführern bzw. stellvertretenden Ortswehrführern wird gem. § 11 Abs. 3 BrSchG zugestimmt.

 

Zu Ortswehrführern:

Cedric Schmöde  Freiwillige Feuerwehr Ivendorf (Neuwahl)

Oliver Teß  Freiwillige Feuerwehr Moisling (Neuwahl)

Ralf Gutjahr  Freiwillige Feuerwehr Groß-Steinrade (Wiederwahl)

Wolf-Christian Wittke  Freiwillige Feuerwehr Wulfsdorf/Vorrade (Wiederwahl)

Dietrich-Michael Morr  Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Neuwahl)

 

Zum stellvertretenden Ortswehrführer:

Sebastian Blieffert  Freiwillige Feuerwehr Moisling (Neuwahl)

Carsten Seehausen  Freiwillige Feuerwehr Innenstadt (Neuwahl)

Gunnar Gehrmann  Freiwillige Feuerwehr Wulfsdorf/Vorrade (Wiederwahl)

Christian Klink  Freiwillige Feuerwehr Kücknitz (Wiederwahl)

Nico Grallert  Freiwillige Feuerwehr Vorwerk (Neuwahl)

Roman Stödt  Freiwillige Feuerwehr Dänischburg (Neuwahl)

 

 

 

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Die aktiven Mitglieder der entsprechenden Freiwilligen Feuerwehren haben laut Versamm-lungsniederschriften die Wahlen vollzogen und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ortswehrführer bzw. stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gem. § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.

 

Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BrSchG ist das Innenministerium Aufsichtsbehörde für die öffentli-chen Feuerwehren in den kreisfreien Städten.

 

Nach § 11 Abs. 2 BrSchG ist zum Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer wählbar, wer am Wahltage

 

1. seit mindestens vier Jahren ununterbrochen aktiv einer Feuerwehr angehört,

2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich besucht hat oder sich bei der Wahl zum Besuch der Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren verpflichtet und

4. das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Diese Voraussetzungen werden von den Gewählten erfüllt. Die persönliche und fachliche Eignung wird vom Stadtfeuerwehrverband bestätigt. Niederschriften über die vollzogenen Wahlen und die Personalbögen liegen vor. Der Leiter der Berufsfeuerwehr befürwortet gem. § 7 Abs. 3 BrSchG diesen Antrag.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, weil keine speziellen Belange von

Begründung:

 

Kindern und Jugendlichen berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 11 Abs. 3 BrSchG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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