ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2018/05963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Allgemeine Vorbemerkung:

 

Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck.

 

Da der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen

Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales

eingebracht.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der

Antworten ausschließlich der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt

Lübeck selbst verantwortlich ist.

 

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur

dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von

gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in § 1 Abs. 7

beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.“

Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Der Personenkreis ist von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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