Bericht öffentlich - VO/2018/06168
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushalts 2018 der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Aug 28, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Aug 30, 2018
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Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 07.05.2018 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass wurde jeweils nur ein Teilbetrag der festgesetzten Kredite in Höhe von 35.000.000 EUR und der Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 65.000.000 EUR genehmigt. Es sind entprechende Kürzungen bei Investitionen vorzusehen, um die Reduzierung umzusetzen.
In Abstimmung mit den Fachbereichen ist dies wie in Anlage 1 dargestellt vorgesehen. Es handelt sich dabei ausschließlich um solche Maßnahmen, die absehbar nicht bzw. in Höhe des Kürzungsbetrages nicht in 2018 kassenwirksam werden . Die betroffenen Projekte sollen im Haushalt 2019ff wieder aufgenommen werden und werden mit dieser Maßnahme nicht in Frage gestellt.
Zur Begründung führt das Ministerium neben der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck erneut die zu geringe Quote verausgabter Investitionsmittel an. Die Erreichung der genannte Zielgröße von 60% (entspricht 106,8 Mio. €) hält das Land für ausgeschlossen.
Um eine zu hohe Vorbelastung der Folgejahre zu vermeiden, wurde das VE-Volumen reduziert.
Insbesondere für die bevorstehende Haushaltsplanung 2019 wird die Überprüfung der Investitionsplanung hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten der Investitionsmaßnahmen mit dem Ziel einer Streckung und Verschiebung gefordert.
„[…]Notwendige personelle sowie Investitions- und Unterhaltungsbedarfe müssen weiterhin planvoll und mit Augenmaß in Angriff genommen werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass regelmäßig aufgrund interner aber auch externer Kapazitäten nicht alle notwendigen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen innerhalb eines Haushaltsjahres umgesetzt werden können. Der Blick ist daher auf eine realistische Planung und gezielte Schwerpunktsetzung zu richten, um die finanziellen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen.[…]“
Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die gegenwärtig günstigen Rahmenbedingungen wie das hohe Steueraufkommen insbesondere zur Reduzierung von Kassenkrediten zu nutzen.
Konkret kritisch erwähnt wird die Entwicklung der Defizite der SeniorInnenEinrichtungen sowie der Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine.
Positiv bemerkt werden hingegen folgende Maßnahmen der HL:
- Entwicklung bei den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre
- Bemühungen zur Senkung des Restevolumens bei den Investitionen
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fachbereiche 1 – 5 zu den Kürzungen der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen Siehe Anlage 1 |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Durch den Bericht sind keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen tangiert |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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