ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Stadtteil St. Jürgen, Strecknitz/Rothebek, werden die geplanten Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Plans 09.16.00An der Rothebek, 2. Bauabschnitt - gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:

Quittenweg: Hauptzufahrt von der Kronsforder Landstraße in das Baugebiet auf das Karree zu und darüber hinaus einschließlich Wendeanlage

Obst-Karee: für den kleinen Platz mit vier Eigentumswohnanlagen

Perlmuttbirnenweg:  nördliche Erschließungsstraße einschließlich Wendeanlage

Prinzesskirschenweg:  südliche Erschließungsstraße einschließlich Wendeanlage

 

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In der Umsetzung des 1. Bauabschnitts im Rahmen des seit dem 22.03.2006 rechtskräftigen Bebauungsplans 09.16.00 – An der Rothebek – wurden im Jahre 2008 bereits die Straßen An der Rothebek und Voßwinkel benannt. Die Widmungen erfolgten in den Jahren 2010 und 2013.

 

Aktuell erfolgt die Realisierung des 2. Bauabschnitts durch die KWL GmbH. Die Haupterschließung ist von/zur Kronsforder Landstraße vorgesehen, die sich weiter verzweigt und im Norden fußläufig an das erste Baugebiet anschließt. Alle Erschließungsstraßen und die für die Entsorgung vorgesehenen Bereiche sollen später öffentliche Verkehrsfläche werden.

 

In Abstimmung mit der KWL wurden bei der Straßenbenennung Namen ausgewählt, die einen Bezug zur Identifizierung mit der großen Ausgleichsfläche herstellen, welche im Rahmen der B-Plan-Realisierung entwickelt werden soll. Auf dieser Ausgleichsfläche ist unter anderem die Anpflanzung alter deutscher Apfelbaumsorten geplant. Jeder Grundstückserwerber soll in eigener Patenschaft einen Baum betreuen, der mit dem Grundstück erworben wird.

 

Der Verein Hanse Obst wird in den ersten 5 Jahren die Anpflanzungen und Pflege übernehmen. Geplant sind nette „Events“ mit den BewohnerInnen. Zudem soll ein weiterer Bezug zu der neuen Kindertagesstätte hergestellt werden. Der dortige Spielpatz soll im Rahmen des Lübecker Projekts „Essbare Stadt“ aus dem FB 3 nur mit Gehölzen und Sträuchern bepflanzt werden, deren Früchte genießbar und schmackhaft sind.

 

Nach Abstimmung innerhalb unseres Fachbereiches wurden im Hinblick auf die vorzunehmende Hausnummerierung mindestens 4 Straßennamen für erforderlich gehalten, die in Anlehnung an das Ausgleichskonzept einen Bezug zum geplanten Obstanbau herstellen sollen:

 

Quittenweg: Hauptzufahrt von der Kronsforder Landstraße in das Baugebiet auf das Karree zu und darüber hinaus einschließlich Wendeanlage

Obst-Karee: für den kleinen Platz mit vier Eigentumswohnanlagen

Perlmuttbirnenweg:  nördliche Erschließungsstraße einschließlich Wendeanlage

Prinzesskirschenweg: südliche Erschließungsstraße einschließlich Wendeanlage

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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