ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2018/06149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Lübecker Bürgerschaft stimmt der 130. Änderung des F-Plans und der Aufstellung eines zweiten Bebauungsplans für das Gebiete Dornbreite/ Medenbreite zu mit der Maßgabe, dass im Rahmen des zweiten Bebauungsplans entsprechend VO/2015/02984 die Quote des geförderten Wohnungsbaus mindesten 30% Wohnungen - bezogen auf das Gesamtgebiet beider Baugebiete - eingehalten wird

 

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Die Lübecker Bürgerschaft hat am 28. Januar 2016 beschlossen: „In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnungsbaus im 1. Förderweg bei Neubauten und Modernisierungen mindestens 30 % betragen. Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen. Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau ist zu achten.“
Mit der 130. Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans 23.19.00 – Dornbreite/ Medenbreite – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für zunächst 53 und in einem zweiten Bebauungsplanverfahren für weitere 18 Einzel- und Doppelhäuser geschaffen werden. Bei dieser Zielsetzung bleibt der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 28. Januar 2016 (VO/2015/02984) völlig unbeachtet.

 

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