Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06090
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 14, 2018
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Die Satzung des Städtetages bestimmt in § 8 Abs. 3, dass sich der Vorstand aus der/dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedsstädte zusammensetzt.
Bisher wurden stets die Oberbürgermeister(-innen)/Bürgermeister(-innen) und Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck.
Für die Hansestadt Lübeck sind daher 3 Personen für den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein zu benennen
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: | x | Durch Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein vorgeschrieben. |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| entfällt |
