ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Vertreterinnen und Vertreter werden in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein für die Hansestadt Lübeck entsandt.

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Die Satzung des Städtetages bestimmt in § 8 Abs. 3, dass sich der Vorstand aus der/dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedsstädte zusammensetzt.

Bisher wurden stets die Oberbürgermeister(-innen)/Bürgermeister(-innen) und Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck.

Für die Hansestadt Lübeck sind daher 3 Personen für den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein zu benennen

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

Durch Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein vorgeschrieben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

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