Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06075
Grunddaten
- Betreff:
-
130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Dornbreite/Medenbreite" Abschließender Beschluss Bebauungsplan 23.19.00 - Dornbreite/Medenbreite - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 4, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 12, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 14, 2018
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren beteiligt:
1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 2.500 Soziale Sicherung 3.370 Feuerwehr 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 3.820 Stadtwald 4.041 Fachbereichsdienste 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegender Auswertungsbericht). |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitpläne nicht in besonderem Maße berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
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| (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9.2 der Begründung) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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732,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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852,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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855,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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9 MB
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6
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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4 MB
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