ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft wählt 9 Mitglieder und 9 stellvertretende Mitglieder in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck.

 

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Nach der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck entspricht die Amtszeit der Mitglieder im Stiftungsrat der Dauer der Kommunalwahlperiode.

Analog der Besetzung der Ausschüsse der Bürgerschaft sowie der Aufsichtsräte der Gesellschaften städtischer Beteiligungen muss folglich auch der Stiftungsrat der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck neu besetzt werden.

Insgesamt neun von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder sowie deren Vertreter/innen sind nach der Satzung zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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