Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06095
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Delegierten und Gäste für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 14, 2018
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Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen. Ihre Namen und Anschriften sind der Geschäftsstelle nach ihrer Wahl durch die Mitgliedsstadt anzugeben.
Zur Benennung der Delegierten geben wir folgende Erläuterungen:
Stimmberechtigte Delegierte:
- Die Mitgliedsstädte benennen nach § 7 Abs. 4 der Satzung:
Flensburg 4 Vertreterinnen/Vertreter
Landeshauptstadt Kiel 10 Vertreterinnen/Vertreter
Hansestadt Lübeck 9 Vertreterinnen/Vertreter
Neumünster 4 Vertreterinnen/Vertreter
- Die Delegierten werden für die gesamte Zeit der Kommunalwahlperiode gewählt.
- Nach der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist ein bestimmtes Wahlverfahren für die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung nicht vorgeschrieben.
Gastdelegierte
Die Städte haben bisher immer davon Gebrauch gemacht, einige Gäste ohne Stimmrecht aus der Ratsversammlung/Bürgerschaft oder aus der Verwaltung zu entsenden. Dabei sollte es bleiben. Aus Platzgründen sollte die Zahl der Gäste jedoch auf höchstens zwei aus jeder Stadt beschränkt bleiben.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | x | Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: | x | Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: | x | Durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | entfällt |
