ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder in die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein

 

a) Rechts- und Verfassungsausschuss,

b) Ausschuss für  Bildung und Soziales,

c) Ausschuss für Städtebau und Umwelt,

d) Ausschuss  für Wirtschaft und Finanzen

entsandt.

 

 

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Die o.a. Ausschüsse haben gem. Satzung des Städtetags jeweils bis zu 16 Mitglieder. In der Vergangenheit hat jede kreisfreie Stadt vier Ausschussmitglieder pro Ausschuss entsandt. Darunter sollten zweckmäßigerweise auch die hauptamtlichen Dezernenten des jeweiligen Fachgebietes sein. Eine Stellvertreterregelung sieht die Satzung nicht vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

Durch Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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