ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Personen werden als stellvertretende Delegierte für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein benannt.

 

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Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen.

Für jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter benannt werden.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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