Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06089
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Vorstandsmitglieder beim Städtetag Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 14, 2018
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Die Satzung des Städtetages bestimmt in § 8 Abs. 3, dass sich der Vorstand aus der/dem Vorsitzenden und höchstens neun Vertreterinnen/Vertretern der Mitgliedsstädte zusammensetzt. Nähere Bestimmungen zur Wahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung trifft die Satzung nicht.
Bisher wurden stets die Oberbürgermeister(-innen)/Bürgermeister und Stadtpräsidentinnen/Stadtpräsidenten aus den Mitgliedsstädten in den Vorstand berufen sowie je ein weiteres Mitglied aus Kiel und Lübeck.
Die Mitgliedsstädte können - nach der Bestellung der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung am 27.08.2018 - gem. § 9 der Satzung stellvertretende Vorstandsmitglieder benennen. Die Benennungen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Stadtvertretung.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: | x | Durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| entfällt |
