ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sachspende des Vereins „Förderung des Lübecker Schulgartens“ im Wert von 275.000,- Euro wird angenommen.

 

 

 

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Begründung für die Dringlichkeit:

Der Verein „Förderung des Lübecker Schulgartens e. V.“ hat am 04.03.2018 das Angebot über die Spende schriftlich unterbreitet. Die Aufstellung des Gewächshauses soll im Sommer erfolgen. Sie muss spätestens im September abgeschlossen sein, damit es für die Überwinterung der empfindlichen Pflanzen rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Verein muss aufgrund der Lieferfristen spätestens im April die Beauftragung erteilen.

 

 

Begründung:

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 275.000,- Euro erreicht die Spendensumme des Verein Förderung des Lübecker Schulgartens einen Gesamtwert von 277.500,- Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 275.000,- Euro zuständig.

 

Das bestehende Gewächshaus im Lübecker Schulgarten ist aus dem Jahre 1956, hat einen hohen Sanierungsbedarf und entspricht auch nicht mehr dem Stand der Technik. Der Anlagewert des alten Gewächshauses beträgt 1,00 Euro. Es dient der Überwinterung der Pflanzen im Schulgarten während der Wintermonate.

 

Der Verein Förderung des Lübecker Schulgartens bietet an, der Hansestadt Lübeck ein neues Gewächshaus inkl. Aufbau in einem Wert von 275.000,- € zu spenden. Der Abriss des alten und die Aufstellung des neuen Gewächshauses sollen im Juni/Juli 2018 erfolgen. Die Abbruchkosten übernimmt ebenfalls der Förderverein.

 

Das neue Gewächshaus entspricht in etwa den Abmaßen des Jetzigen. Der Standort wird beibehalten. Die eher geringer werdenden, maximal aber gleichbleibenden Unterhaltungskosten werden von der Hansestadt Lübeck getragen.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz und Landschaftspflege i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes. Neben dem originären Zweck der Überwinterung der Pflanzen böte das neue Gewächshaus die Möglichkeit, den Schulgarten als außerschulischer Lernort zu stärken, indem bei schlechter Witterung im Sommer die pädagogischen Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen von Kindergärten sowie allgemein- und berufsbildenden Schulen im Gewächshaus stattfinden könnten. Das Gewächshaus ist dementsprechend baulich ausgelegt.

 

 

 

Es bestehen keine geschäftlichen Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Verein Förderung des Lübecker Schulgartens, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Baumaßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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