ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05794

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Die als Anlage beigefügten Jahresabschlüsse

  1. 2011 mit einem Jahresergebnis von   +148,96
  2. 2012 mit einem Jahresergebnis von   -290,05€
  3. 2013 mit einem Jahresergebnis von +1.018,15€
  4. 2014 mit einem Jahresergebnis von +1.279,48€

 werden gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

2)      Die Jahresergebnisse 2011, 2013 und 2014 werden jeweils in voller Höhe der Zweckrücklage im Folgejahr zugeführt.

 

3)      Der Jahreserfehlbetrag 2012 wird im JA 2016 mit der Zweckrücklage verrechnet.

 

4)      Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsaausschuss am 08.02.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/05658) wird zur Kenntnis genommen.

 

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Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. In den vorliegenden Fällen ist die Ergebnisverwendung durch die Satzung und die Abgabenordnung (AO) durch Einstellung/Entnahme in die/aus der Zweckrücklage vorgesehen.

 

Den hiesigen Beschluss antizipierend wurde dies so bereits in den sich anschließenden Jahresabschlüssen 2012-2015 jeweils umgesetzt. Der Wert der Zweckrücklage liegt bei dieser kleinsten von der Hansestadt Lübeck verwalteten/geführten Stiftungen bei 2.914,28€ zum 31.12.2014, das Stiftungskapital bei 207.946,22€.

Durch die gesunkenen Erträge aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen und den dem gegenüberstehenden Aufwendungen (u.a. Abschreibungen, Personal) kann ab dem Wirtschaftsjahr 2016 kein positives Jahresergebnis mehr erzielt und somit der Stiftungszweck durch die Gewährung von Zuschüssen nicht mehr erfüllt werden. Daher wird man sich in Kürze intensiv mit der Zukunft dieser Stiftung auseinander setzen müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

da nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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